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   LG Itzehoe, 30.07.2021 - 9 S 97/20   

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LG Itzehoe, 30.07.2021 - 9 S 97/20 (https://dejure.org/2021,33180)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 30.07.2021 - 9 S 97/20 (https://dejure.org/2021,33180)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 30. Juli 2021 - 9 S 97/20 (https://dejure.org/2021,33180)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • mietrechtsiegen.de

    Rückzahlung bereits gezahlter Nettokaltmiete

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Anpassung eines Gewerbemietvertrages aufgrund pandemiebedingter behördlicher Schließungsanordnung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Corona-bedingte Schließung rechtfertigt Mietreduzierung um 25%

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schließung einer Gaststätte wegen der Coronapandemie als Mietmangel?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anpassung des zwischen den Parteien bestehenden Gewerbemietvertrags wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage hinsichtlich Reduzierung der Miete durch die behördlich angeordnete pandemiebedingte Schließung der Gaststätte

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Corona-bedingte Schließung rechtfertigt Mietreduzierung um 25% (IMR 2021, 463)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2021, 21429

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 17.02.2021 - 32 U 6358/20

    Coronapandemie und Gewerberaummiete: Reduzierung der Miete wegen Störung der

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.07.2021 - 9 S 97/20
    Die Kammer geht davon aus, dass der Vertragsschluss der Parteien von der Vorstellung getragen war, der von der Klägerin als Mieterin beabsichtigte Gastronomiebetrieb, der im Mietvertrag als Mietzweck vereinbart ist, sei generell möglich und werde nicht unabhängig vom Mietobjekt und unabhängig vom Mieter untersagt (vgl. OLG München, Beschluss vom 17.02.2021 - 32 U 6358/20, NJW 2021, 948 Rn. 15; Brinkmann/Thüsing, NZM 2021, 5, 7).

    Der Gesetzgeber hat damit lediglich eine vorübergehende Besserstellung des Mieters bezweckt; eine abschließende Regelung über die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, insbesondere die Mietzahlungspflicht, wollte er hingegen gerade nicht treffen (OLG München, Beschluss vom 17.02.2021 - 32 U 6358/20, NJW 2021, 948 Rn. 19 f. m.w.N.).

    Hätte die Klägerin vorhergesehen, dass der Gaststättenbetrieb für längere Zeiträume durch behördliche Anordnung allgemein untersagt werden würde, hätte sie den Mietvertrag mit der Beklagten annehmbar nicht ohne eine Möglichkeit einer Mietreduzierung für derartige Ereignisse abgeschlossen (vgl. OLG München, Beschluss vom 17.02.2021 - 32 U 6358/20, NJW 2021, 948 Rn. 33 m.w.N.).

    Vielmehr sind insbesondere aufseiten der Klägerin die konkreten möglichen und tatsächlich erlangten staatlichen Hilfeleistungen sowie ihre schließungsbedingte wirtschaftliche Situation zu berücksichtigen (OLG München, Beschluss vom 17.02.2021 - 32 U 6358/20, NJW 2021, 948 Rn. 37).

    Sie berücksichtigt aufgrund der landesweiten Geltung der Verordnungen auch nicht dessen individuelle Lage (vgl. OLG München, Beschluss vom 17.02.2021 - 32 U 6358/20, NJW 2021, 948 Rn. 6; OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.02.2021 - 7 U 109/20, NJW 2021, 945 Rn. 16 f.).

    Danach darf ein redlicher Mieter den Umfang der mit der Vereinbarung eines Mietzwecks übernommenen Leistungspflicht des Vermieters im Zweifel nicht dahingehend verstehen, dass ihm die vereinbarte Nutzung vom Vermieter unter allen erdenklichen Umständen gewährleistet wird (OLG München, Beschluss vom 17.02.2021 - 32 U 6358/20, NJW 2021, 948 Rn. 7 m.w.N.).

  • BGH, 20.11.2013 - XII ZR 77/12

    Gewerberaummietvertrag: Außerordentliche Kündigung wegen behördlicher Ankündigung

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.07.2021 - 9 S 97/20
    Dabei kommen sowohl tatsächliche Umstände als auch rechtliche Verhältnisse in Bezug auf die Mietsache in Betracht, wobei außer reinen Beschaffenheitsfehlern u.a. auch behördliche Gebrauchshindernisse und - beschränkungen ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mindern können (BGH, Urt. v. 20.11.2013 - XII ZR 77/12, NJW-RR 2014, 264 Rn. 20, vgl. auch BGH, Urt. v. 13.07.2011 - XII ZR 189/09, NJW 2011, 3151 Rn. 8).

    Letztere stellen nach der Rechtsprechung des BGH jedoch nur dann einen Mangel dar, wenn sie auf der konkreten Beschaffenheit der Mietsache beruhen und nicht in persönlichen oder betrieblichen Umständen des Mieters ihre Ursache haben (BGH, Urt. v. 20.11.2013 - XII ZR 77/12, NJW-RR 2014, 264 Rn. 20, vgl. auch BGH, Urt. v. 13.07.2011 - XII ZR 189/09, NJW 2011, 3151 Rn. 8).

  • BGH, 13.07.2011 - XII ZR 189/09

    Zum Schadensersatzanspruch des Pächters einer Gaststätte wegen Umsatzeinbußen

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.07.2021 - 9 S 97/20
    Dabei kommen sowohl tatsächliche Umstände als auch rechtliche Verhältnisse in Bezug auf die Mietsache in Betracht, wobei außer reinen Beschaffenheitsfehlern u.a. auch behördliche Gebrauchshindernisse und - beschränkungen ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mindern können (BGH, Urt. v. 20.11.2013 - XII ZR 77/12, NJW-RR 2014, 264 Rn. 20, vgl. auch BGH, Urt. v. 13.07.2011 - XII ZR 189/09, NJW 2011, 3151 Rn. 8).

    Letztere stellen nach der Rechtsprechung des BGH jedoch nur dann einen Mangel dar, wenn sie auf der konkreten Beschaffenheit der Mietsache beruhen und nicht in persönlichen oder betrieblichen Umständen des Mieters ihre Ursache haben (BGH, Urt. v. 20.11.2013 - XII ZR 77/12, NJW-RR 2014, 264 Rn. 20, vgl. auch BGH, Urt. v. 13.07.2011 - XII ZR 189/09, NJW 2011, 3151 Rn. 8).

  • BGH, 14.10.1992 - VIII ZR 91/91

    Anwendung des DDR-Vertragsgesetzes - Aufhebung von Preisvorschriften - Anpassung

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.07.2021 - 9 S 97/20
    Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die vom Geschäftsgegner unbeanstandet gebliebenen Vorstellungen einer Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 14.10.1992 - VIII ZR 91/91, BGHZ 120, 10 = NJW 1993, 259 m.w.N.).

    Maßgebend ist, was redliche Vertragsparteien in diesem Fall vereinbart hätten (BGH, Urt. v. 14.10.1992 - VIII ZR 91/91, NJW 1993, 259, 262).

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2021 - 7 U 109/20

    Coronapandemie und Gewerberaummiete: Reduzierung der Miete wegen Störung der

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.07.2021 - 9 S 97/20
    Sie berücksichtigt aufgrund der landesweiten Geltung der Verordnungen auch nicht dessen individuelle Lage (vgl. OLG München, Beschluss vom 17.02.2021 - 32 U 6358/20, NJW 2021, 948 Rn. 6; OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.02.2021 - 7 U 109/20, NJW 2021, 945 Rn. 16 f.).
  • OLG Dresden, 24.02.2021 - 5 U 1782/20

    Coronapandemie und Gewerberaummiete: Reduzierung der Miete um 50% wegen Störung

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.07.2021 - 9 S 97/20
    Dem wird eine grundsätzlich dahingehende Anpassung des Mietvertrags, dass die vertraglich vereinbarte Kaltmiete für den Zeitraum der pandemiebedingten Schließungsanordnungen auf die Hälfte reduziert wird (so OLG Dresden, Urt. v. 24.02.2021 - 5 U 1782/20, COVuR 2021, 212 Rn. 35 ff.), nicht gerecht.
  • BGH, 13.06.2012 - I ZR 228/10

    Stadtwerke Wolfsburg

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.07.2021 - 9 S 97/20
    Für die - hier vorliegende - negative Feststellungsklage ist das erforderliche Feststellungsinteresse gegeben, wenn sie zur Abwehr einer Forderung, auf deren Bestehen sich die Gegenseite beruft, erhoben ist (BGH, Urt. v. 13.06.2012 - I ZR 228/10, MDR 2012, 1426 Rn. 12).
  • AG Pinneberg, 17.11.2020 - 81 C 18/20

    Corona-bedingte Schließung ist Mangel!

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.07.2021 - 9 S 97/20
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Pinneberg vom 17.11.2020, Az. 81 C 18/20, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 11.10.1994 - XI ZR 189/93

    Anpassung von Altkreditschulden einer VEB-Nachfolge-GmbH

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.07.2021 - 9 S 97/20
    Dies würde zu einem mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbaren Ergebnis führen (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.1994 - XI ZR 189/93, BGHZ 127, 212 = NJW 1995, 47, 48).
  • OLG Köln, 24.11.2021 - 22 U 79/21

    Corona-Virus; Covid-19-Pandemie; Schließungsanordnung; Gebrauchsbeschränkung;

    Vor diesem Hintergrund vermag der Senat auch nicht der Argumentation in den von der Beklagten zitierten Entscheidungen des Landgerichts München I vom 22.09.2020 - 4495/20 -, (juris), des Amtsgerichts Pinneberg vom 17.11.2020 - 81 C 18/20 - (juris, Urteil abgeändert durch Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 30.07.2021 - 9 S 97/20 -, das einen Mangel verneint, BeckRS 2021, 21429 Rn. 34 ff.) und des Landgerichts Kempten vom 07.12.2020 - 23 O 753/20 - (BeckRS 2020, 37736), wonach der vereinbarte Mietzweck durch die behördliche Schließung unmittelbar beeinträchtigt worden sei, zu folgen.
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